Wie sich aus dem vorliegenden Entscheid ergibt, stellen sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesuch inklusive neuem Betriebskonzept der gesamten Anlage insbesondere lärmrechtliche und energietechnische Fragen, welche weitere Abklärungen erfordern. Soweit die Beschwerdeführenden die Rechtmässigkeit der rechtskräftigen Baubewilligung vom 21. Juli 2017 weitergehend in Frage stellen und beanstanden, dass die Gemeinde Interlaken ihren gesetzlichen Pflichten als Baupolizeibehörde und Gastgewerbepolizeibehörde nicht in genügender Weise nachkomme, sind diese Fragen nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens, zumal die anwaltlich