Sie sind der Ansicht, das Regierungsstatthalteramt begehe eine Rechtsverweigerung bzw. handle überspitzt formalistisch, indem es für baupolizeiliche Fragen bzw. die Überprüfung der Rechtmässigkeit der rechtskräftigen Baubewilligung vom 21. Juli 2017 separate Eingaben verlange. Die Beschwerdeführenden hätten im Verfahren die nötigen Angaben betreffend einer Aufsichtsanzeige an den Regierungsstatthalter gemacht und damit den Verfahrensgegenstand zulässigerweise erweitert.