b) Die Beschwerdeführenden beantragen nicht nur den Bauabschlag, sondern auch, es sei festzustellen, dass der gesamte Betrieb der Veranstaltung "F.________" auf der G.________ rechtswidrig sei und nicht mehr durchgeführt werden dürfe. Sie sind der Ansicht, das Regierungsstatthalteramt begehe eine Rechtsverweigerung bzw. handle überspitzt formalistisch, indem es für baupolizeiliche Fragen bzw. die Überprüfung der Rechtmässigkeit der rechtskräftigen Baubewilligung vom 21. Juli 2017 separate Eingaben verlange.