Sie bringen vor, das lichtdurchlässige Zelt sei praktisch die ganze Nacht hell erleuchtet und verursache dadurch eine erhebliche "Lichtverschmutzung". Zudem machen sie insbesondere geltend, die bereits bewilligte temporäre und mobile Eisbahnanlage für 71 Betriebstage pro Saison sei nicht zonenkonform und der Betrieb der Kühlmaschinen und der Eis-Bearbeitungsmaschinen überschreite bereits heute den zulässigen Lärmpegel. Würde das Baugesuch bewilligt, käme zu diesen Lärmquellen noch der Betriebslärm des Gastronomiebetriebes dazu. Zudem würden die Zelte und Stände beheizt, was der Energiegesetzgebung widerspreche.