2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Mai 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, das Gesuch sei abzuweisen, es sei festzustellen, dass der gesamte Betrieb der Veranstaltung "F.________" auf der G.________ rechtswidrig sei und nicht mehr durchgeführt werden dürfe, alles unter Kostenfolge. Sie bringen vor, das lichtdurchlässige Zelt sei praktisch die ganze Nacht hell erleuchtet und verursache dadurch eine erhebliche "Lichtverschmutzung".