"Täglich während den Betriebszeiten von "F.________" zwischen 22.00 – 00.30 Uhr (ohne unveränderte Ausnahmen an Heiligabend, Weihnachten, Silvester und Neujahr). Nach 22.00 Uhr dürfen keine neuen Gäste im I.________ Restaurant aufgenommen werden. Die Betriebszeit von 22.00 – 00.30 Uhr ist für Gäste vorbehalten, die sich bereits im Restaurant verpflegt haben und noch im Restaurant verweilen möchten sowie für angemeldete Gäste (Betriebsanlässe)." Zudem verfügte das Regierungsstatthalteramt insbesondere, das angepasste Betriebskonzept "Organisationsdispo" vom 8. August 2018 mit Anpassung vom 25. Januar 2019 bilde integrierender Bestandteil der Baubewilligung.4