Restaurant aufgenommen werden. Die Betriebszeit von 22.00 bis 00.30 Uhr ist für Gäste vorbehalten, die sich bereits im Restaurant verpflegt haben und noch im Restaurant verweilen möchten sowie für angemeldete Gäste (Betriebsanlässe etc.)." Der Beschwerdegegner reichte dazu ein überarbeitetes Betriebskonzept betreffend die gesamte Anlage ein, welches er aufgrund von Forderungen der Beschwerdeführenden im Verlaufe des Verfahrens erneut ergänzte und gemäss seinen Angaben per Saisonstart umsetzte.3 Die Beschwerdeführenden hielten weiterhin an ihrer Einsprache fest. 1 Vgl. dazu Ziff. 1.1 ff. des angefochtenen Entscheids 2 Pag. 75 ff. Vorakten