Am 2. August 2018 fand eine Einigungsverhandlung statt. An dieser fanden die Parteien zwar keine Lösung, vereinbarten jedoch weitere Verhandlungen.2 Mit Schreiben vom 31. Oktober 2018 teilte der Beschwerdegegner dem Regierungsstatthalteramt mit, die Vergleichsverhandlungen mit den Einsprechern seien gescheitert und beantragte im Sinne einer Projektänderung die nachfolgende Bestimmung als Auflage in die Baubewilligung aufzunehmen: "Während der Betriebszeit von 22.00 bis 00.30 Uhr dürfen keine neuen Gäste im I.________ Restaurant aufgenommen werden.