Der Beschwerdegegner reichte am 6. April 2018 bei der Gemeinde Interlaken ein Baugesuch ein für die Anpassung des Betriebskonzepts des I.________ Restaurants und der Gastgewerbebewilligung (Öffnungszeiten neu Montag bis Sonntag 10.00 bis 00.30 Uhr [bisher 10.00 bis 22.00 Uhr]) mit unveränderten Ausnahmen (24. Dezember: 10.00 bis 18.00 Uhr; 25. Dezember: 11.00 bis 18.00 Uhr; 31. Dezember und 1. Januar: 10.00 bis 01.00 Uhr). Die Gemeinde leitete das Baugesuch am 30. April 2018 an das Regierungsstatthalteramt weiter. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 2. August 2018 fand eine Einigungsverhandlung statt.