b) Aus den Erwägungen folgt, dass das geänderte Bauvorhaben in Einklang mit den bauund planungsrechtlichen Vorschriften steht und somit bewilligt werden kann. Die Beschwerde bzw. die Haupt- und Eventualanträge in den Rechtsschriften vom 24. September 2019 und 19. Dezember 2019 der Beschwerdeführenden sind abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. 9. Kosten