c) Die Bauparzelle Nr. I.________ wird über die J.________strasse, eine Gemeindestrasse, erschlossen. Bei diesem Strassenabschnitt der J.________strasse handelt es sich um eine Stichstrasse mit Gehweg. Die Bauparzelle befindet sich im hintersten Bereich der Stichstrasse. Die Stichstrasse verfügt auf derjenigen Seite, die an die Parzelle des Bauvorhabens grenzt, über einen Gehweg. Dieser dient der J.________strasse als Trottoir und ist nicht als selbständiger Fussweg zu qualifizieren, wie der Grundbuchplankopie zu entnehmen ist.23 Daher ist der Strassenabstand nicht nur bis zur Parzellengrenze, sondern bis zum Fahrbahnrand der Strasse zu messen.