BSG 721.3), Erläuterungen und Praxisempfehlungen zur Umsetzung in die kommunalen Baureglemente, Zonenpläne und Überbauungsordnungen, S. 5 zu Artikel 10 9/15 BVD 110/2019/86 vorspringenden Gebäudeteilen Auswirkungen auf den Grenzabstand. Der Rücksprung des Balkons gegenüber der massgeblichen Fassadenlinie des Geschosses 0 ist hier jedoch ohne Belang. Denn das Geschoss -1 hält auf den Schmalseiten unabhängig vom Rücksprung den kleinen Grenzabstand von 4 m überall ein.