darunter liegenden Punkt des massgebenden Terrains, in der nordwestlichen Gebäudeecke des Attikageschosses liegt. Diese Ecke bildet den Abschluss der Westfassade, die talseitig liegt. Der höchste Punkt ist somit zur Talseite hin orientiert. Das AGR stellte im Bericht vom 15. August 2019 ausserdem fest, dass die Neigung des massgebenden Terrains, innerhalb des Gebäudegrundrisses in der Falllinie gemessen, mehr als 10 Prozent beträgt und ein Hangzuschlag berücksichtigt werden kann. Die Sichtweise der Vorinstanz und der Gemeinde, wonach hier der Hangzuschlag von 1 m gemäss Art.