e) Mit der Projektanpassung wird das Zwischengeschoss (Geschoss -1) zwar um ca. 20 cm abgesenkt. Dadurch reduziert sich auch die Höhe des darunterliegenden Geschoss -2 um 20 cm, wie ein Vergleich der ursprünglich bewilligten mit den geänderten Schnitt- und Fassadenplänen der Projektänderung vom 1. November 2019 zeigt. Hingegen wurden am Gesamtvolumen und an den Grundrissen keine Veränderungen vorgenommen. Dies folgt aus der Gegenüberstellung der geänderten mit den ursprünglich bewilligten Plänen. Die Hauptmerkmale des ursprünglichen Bauvorhabens haben sich somit entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden mit der Projektänderung vom 1. November 2019 nicht verändert: