Im Schreiben vom 3. Dezember 2019 führte die Vorinstanz aus, sie habe nach Durchsicht der Unterlagen keine Bemerkungen zur Projektänderung. Im Schreiben vom 8. November 2019 teilte die Gemeinde mit, solange das Rechtsamt nicht entschieden habe, ob vom gewachsenen oder fertigen Terrain aus zu messen sei, würde sie mit einer Beurteilung der Projektänderung zuwarten.