Ansonsten wurde am Vorhaben nichts verändert. Um der Messweise der BMBV8 Rechnung zu tragen, reichte die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 1. November 2019 eine zweite Projektänderung ein. Im Unterschied zum ursprünglich bewilligten Projekt sieht die zweite Projektänderung beim Zwischengeschoss -1 das Absenken des fertigen Bodens um 20 cm vor.