Diese behandelte das Rechtsamt als Projektänderungsgesuch. Die Gemeinde, die Vorinstanz und die Beschwerdeführenden erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung vom 1. November 2019 zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Auf die Eingaben der Parteien und die vorhandenen Akten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen