In der Folge holte das Rechtsamt beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zu den baupolizeilichen Rügen einen Bericht ein. Danach reichte die Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 28. August 2019 abgeänderte Pläne im Bereich der Südfassade ein, die das Rechtsamt als Projektänderung behandelte. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Danach forderte das Rechtsamt die Gemeinde und das AGR auf, sich zur Messweise der Untergeschosse gemäss dem GBR2 zu äussern. Mit Schreiben vom 1. November 2019 reichte die Beschwerdegegnerin wiederum geänderte Projektpläne ein. Diese behandelte das Rechtsamt als Projektänderungsgesuch.