3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten und bei der Gemeinde die bewilligten Pläne ein. In der Eingabe vom 14. Juni 2019 verzichtete die Vorinstanz darauf, einen förmlichen Antrag zu stellen. In der Stellungnahme vom 24. Juni 2019 kam die Gemeinde Walkringen zum Schluss, das Vorhaben entspreche den baupolizeilichen Vorschriften. Die Beschwerdegegnerin äusserte sich nicht zur Beschwerde. In der Folge holte das Rechtsamt beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zu den baupolizeilichen Rügen einen Bericht ein.