2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 27. Mai 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragten die Aufhebung des Gesamtentscheids und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz. Eventuell beantragten sie, es sei der 1/15 BVD 110/2019/86