betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 24. April 2019 (bbew 465/2018; Neubau Doppeleinfamilienhaus mit Garagen) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 10. Dezember 2018 bei der Gemeinde Walkringen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Doppeleinfamilienhauses mit Garagen auf der Parzelle Walkringen Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 24. April 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung und für das Unterschreiten des Strassenabstands eine Ausnahmebewilligung.