Die Grundeigentümer haben der Gemeinde eine Vermietung oder Änderung bei der Vermietung unverzüglich mitzuteilen. Zusätzliche bauliche Massnahmen, welche das interne Abtrennen der bestehenden Wohnung (Gebäudeteil Nord) zu zwei Wohnungen ermöglichen würden, werden ausdrücklich untersagt. Mit dem Einbau der Küche darf erst begonnen werden, wenn die Anmerkung im Grundbuch eingetragen ist. Die Information der Baubewilligungsbehörde über die Anmerkung im Grundbuch ist Sache der Grundeigentümer."