Auflage "Im bestehenden Einfamilienhaus auf Parzelle Kirchlindach Grundbuchblatt Nr. G.________ sind auch nach Einbau der dritten Küche im Dachgeschoss des Gebäudes F.________Strasse Nr. 15 (Gebäudeteil Nord) nur zwei Familienwohnungen zulässig. Diese Nutzungsbeschränkung ist im Grundbuch anzumerken (vgl. Art. 38 Abs. 3 i.V. mit Art. 29 Abs. 3 BauG48 bzw. Art. 129 Abs. 1 Bst. g GBV49). Die Grundeigentümer haben der Gemeinde eine Vermietung oder Änderung bei der Vermietung unverzüglich mitzuteilen.