Die Kostennote des Anwalts der Beschwerdeführenden beläuft sich auf Fr. 3'029.50 (Honorar Fr. 2'650.–, Auslagen, Fr. 87.80, Mehrwertsteuer Fr. 267.–) und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Gemeinde Kirchlindach hat den Beschwerdeführenden somit die Parteikosten, ausmachend Fr. 3'029.50, zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauabschlag der Gemeinde Kirchlindach vom 9. Mai 2019 hinsichtlich Einbau der Küche wird aufgehoben und der Bauentscheid der Gemeinde wie folgt geändert: