h) Der Vollständigkeit halber werden die Beschwerdeführenden darauf hingewiesen, dass die Auflagen gemäss Fachbericht Brandschutz41 integrierender Bestand der mit Ausnahme von Ziff. 4.2 rechtskräftigen Baubewilligung bilden und mit Erteilung der Baubewilligung durch die BVE somit auch für den Einbau der Küche gelten. 5. Allfällige Vorwirkung des GBR a) Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Vorhaben eventuell nach der nächsten Ortsplanungsrevision möglich sei. Gemäss den Vorakten42 ist die Überarbeitung der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Kirchlindach im Hinblick auf die Anpassung an die BMBV43 gemeint.44