Mit der Meldepflicht muss die Gemeinde nicht regelmässig kontrollieren, ob allenfalls eine Wohnung vermietet wird, sondern die Grundeigentümer sind in der Pflicht, eine Vermietung oder Änderung bei der Vermietung zu melden. Die Ergänzung der Auflage mit der Meldepflicht erweist sich damit als geeignet und notwendig, um die Sicherstellung der Vorgaben betreffend Anzahl Familienwohnungen mit vernünftigem Aufwand kontrollieren zu können. Die Beschwerdeführenden akzeptieren diese Ergänzung der Auflage, obwohl sie deren Notwendigkeit bestreiten.