Die Kontrolle, ob vorliegend die Nutzungsbeschränkung im Gebäudeinnern eingehalten wird, ist tatsächlich insofern schwierig, als allfällige Veränderungen, wie die allfällige Aufteilung der Duplexwohnung in zwei Wohnungen und der Nutzung durch Dritte, von aussen nicht bzw. nicht einfach wahrnehmbar sind. Mit der Meldepflicht muss die Gemeinde nicht regelmässig kontrollieren, ob allenfalls eine Wohnung vermietet wird, sondern die Grundeigentümer sind in der Pflicht, eine Vermietung oder Änderung bei der Vermietung zu melden.