Die vorgeschlagene Beschränkung ist unbestrittenermassen geeignet und notwendig um die zonenkonforme Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Was die Kontrollierbarkeit der Nutzungsbeschränkung anbelangt, so ist dies nach Auffassung der Gemeinde bei dauerhafter Vermietung über die Einwohnerkontrolle möglich; bei temporärer Vermietung sei dies "nicht oder nur sehr schwer überprüfbar". Die Beschwerdeführenden seien daher zu verpflichten, sämtliche Wechsel der Mieterschaft unverzüglich der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Kirchlindach zu melden. 38