Einbau einer Aussentreppe zum Dachgeschoss bewilligen lassen.26 Andererseits räumt die Gemeinde ein, dass ihre Bauordnung keine rechtliche Grundlage für das Verbot einer zweiten Küche in einer Wohnung enthalte. Das GBR verlangt, dass das fragliche Wohngebäude nur zwei Familienwohnungen (zuzüglich einer Einliegerwohnung) und nicht drei Familienwohnungen aufweist. Dies setzt voraus, dass die Duplexwohnung im nördlichen Teil auch nach Einbau der zweiten Küche im DG tatsächlich durch die Beschwerdeführenden genutzt und nicht nachträglich in zwei Wohnungen aufgeteilt wird.27