d) Für die Wohnzonen W2a/2b bestimmt Art. 211 des Baureglements der Gemeinde Kirchlindach (GBR21) bezüglich Nutzungsart folgendes: "1 Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen im Umfang der Bestimmungen gemäss Art. 90 der Bauverordnung. 2 In der Wohnzone W2a sind keine Mehrfamilienhäuser und keine Reiheneinfamilienhäuser zugelassen". Pro Gebäude dürfen max. zwei Familienwohnungen und eine kleine Einliegerwohnung mit max. 60 m2 BGF erstellt werden." Bezüglich der verwendeten Begriffe verweist der Kommentar zum GBR auf Art. 43 BauV22.