Wohnung durch sie selbst genutzt und nicht fremdvermietet werde, sei das Vorhaben "noch immer nicht zonenkonform".18 Der Bauherrschaft sei an einer Besprechung im Januar 2017 mitgeteilt worden, dass der Einbau einer Küche im Obergeschoss baubewilligungspflichtig sei. Die Bewilligung könne jedoch nicht erteilt werden, da bereits zwei Wohnungen bestünden.19 An der gleichen Besprechung habe der Beschwerdeführer 1 versichert, dass der in zwei einzelne Zimmer unterteilte Estrich weder durch ihn noch durch Dritte zu Wohnzwecken genutzt würde und die Küche bis auf "Weiteres nicht eingebaut werde.20