den als "Zimmer 5" bezeichneten Raum im nördlichen Teil des Dachgeschosses zu einer Küche.15 Ersteres ist bereits ausgeführt und wurde durch die Gemeinde wie erwähnt nachträglich bewilligt (vgl. E. 1b). Mit dem Einbau der zusätzlichen Küche im Dachgeschoss würde das Zweifamilienhaus insgesamt über drei Küchen verfügen.