Aus der erteilten Bewilligung resultierte im nördlichen Teil des Zweifamilienhauses eine 7-Zimmer-Wohnung und im südlich gelegenen Teil eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung.13 Mit "Bauentscheid zu Projektänderung" vom 7. Februar 2014 bewilligte die Gemeinde nachträgliche Abweichungen, die den Einbau von Schlepp- anstelle von Giebellukarnen, ein zusätzliches Dachflächenfenster sowie die Erstellung einer Aussentreppe mit direktem Zugang zum Dachgeschoss umfassten.14 Gemäss aktuellem Baugesuch beantragen die Beschwerdeführenden den Umbau der südlich gelegenen Estrichräume zu Wohnraum und