Baukörper ordnete die Gemeinde an, dass dieser nicht als Wohnraum genutzt werden dürfe, da zu wenig Fensterflächen vorhanden seien.12 Aus der erteilten Bewilligung resultierte im nördlichen Teil des Zweifamilienhauses eine 7-Zimmer-Wohnung und im südlich gelegenen Teil eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung.13