c) Vorliegend haben die Beschwerdeführenden noch keine Dispositionen getroffen, da die Küche noch nicht erstellt worden ist. Daraus ergibt sich, dass sich die Beschwerdeführenden nicht erfolgreich auf den Vertrauensschutz berufen könnten, was sich bei diesem Verfahrensausgang jedoch ohnehin erübrigt. 3. Anzahl Familienwohnungen