6 Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 10. September 2019 RA Nr. 110/2019/85 Seite 4 von 17 bestehenden Wohnung ermöglichen würde, ausdrücklich zu untersagen.7 Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen, wovon die Beschwerdeführenden Gebrauch machten.8 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen