3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten einschliesslich der Akten früherer Baubewilligungsverfahren ein.4 Die Gemeinde weist in ihrer Stellungnahme vom 24. Juni 2019 darauf hin, dass auch sie beim zuständigen Regierungsstatthalteramt und beim AGR, bzw. dem zuständigen Bauinspektor, Abklärungen getroffen habe, ob der Einbau einer zweiten Küche in einer Wohnung zulässig sei. Dabei habe sie die Auskunft erhalten, dass es sich dabei um eine "Umgehung der geltenden Gesetze" handle. Aufgrund dieser Auskunft habe sie dem Einbau einer zusätzlichen Küche den Bauabschlag erteilt.