2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Mai 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 9. Mai 2019 betreffend Bauabschlag und machen insbesondere geltend, dass das kommunale Baureglement für das Verbot der Küche keine Grundlage enthalte. Zudem hätten sie vom zuständigen Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) eine andere Auskunft erhalten.