1. Die Beschwerdeführerin 2 und der Beschwerdeführer 1 (nachfolgend: Beschwerdeführende) reichten am 7. Juni 2018 bzw. 26. Juli 2018 bei der Gemeinde Kirchlindach ein erstes Baugesuch betreffend "Umnutzung des Zweifamilienhauses in MFH mit 3 Wohnungen"1 ein, das durch die Gemeinde abschlägig beurteilt wurde. Am 25. September 2018 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde ein weiteres Baugesuch ein für den "Umbau Estrich in Küche und Umbau Estrich in Zimmer"2 auf 1 Vgl. Vorakten 2018/32, ungültiges Formular 1.0 vom 7. Juni 2018, pag. 77 ff.