3. Die Beschwerdeführenden haben dem Beschwerdegegner die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'355.95 (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - F.________, eingeschrieben - H.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Saanen, Bauverwaltung, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor