Dies sei jedoch rechtsmissbräuchlich, weshalb das Vorhaben nicht bewilligt werden dürfe. Überdies lasse sich eine solche Umwandlung unbemerkt von den Behörden und Nachbarn vornehmen. Die Erfahrung zeige schliesslich, dass die Gemeinde Saanen ihre baupolizeilichen Aufgaben äusserst zurückhaltend wahrnehme und rechtswidrige Zustände nicht beseitige, sondern letztlich toleriere. Für eine bösgläubige Bauherrschaft bestehe folglich nur ein sehr RA Nr. 110/2019/81 9