Ferner sei der Zugang zum geplanten Nebengebäude für grössere Gartenmaschinen, wie sie im Grundrissplan vom 17. September 2018 eingezeichnet sind (Rasentraktor und Schneefräse), nicht bzw. nur erschwert möglich, da sich das zweiflüglige Holztor fast direkt an einer Hangkante befinde und der Boden des Nebengebäudes 16 cm über dem Gartenniveau liege. Das bereits erstellte Fundament, auf welchem das Nebengebäude errichtet werden solle, sei ferner mit zahlreichen Leitungen (Elektrizität, Wasser, Abwasser und Kamin) ausgestattet; für die Lagerung von Gartengeräten genüge jedoch eine einfache Innenbeleuchtung.