Folglich brauche es kein separates Gebäude für die Lagerung von Gartengeräten. Wäre das Gartenhaus gemäss dem zweiten Projektänderungsgesuch bewilligt und erstellt worden, wären diese Gerätschaften im Übrigen auch im Haupthaus verwahrt worden. Ferner sei der Zugang zum geplanten Nebengebäude für grössere Gartenmaschinen, wie sie im Grundrissplan vom 17. September 2018 eingezeichnet sind (Rasentraktor und Schneefräse), nicht bzw. nur erschwert möglich, da sich das zweiflüglige Holztor fast direkt an einer Hangkante befinde und der Boden des Nebengebäudes 16 cm über dem Gartenniveau liege.