Ein längerer Aufenthalt von Personen ist somit – insbesondere in der kälteren Jahreszeit – unwahrscheinlich. Für eine (ganzjährige) Wohnnutzung oder Nutzung als Hobbyraum müssten demnach noch einige bauliche Massnahmen am geplanten Nebengebäude vorgenommen werden (bessere Isolation, Heizung, grössere Fensterfläche). Dieses ist folglich als unbewohnte Nebenbaute zu qualifizieren. Daran ändert auch das Lavabo nichts, das im Gebäudeinnern installiert werden soll. Ein solches macht in einem Lagerbzw. Abstellraum für Gartengeräte durchaus Sinn, da dadurch deren Reinigung und das Händewaschen nach der Gartenarbeit wesentlich vereinfacht werden.