Ebenso Kleinbauten, in denen bloss dem Wohnen dienende Gegenstände gelagert oder eingestellt sind.12 Als «bewohnt» beurteilt hat die kantonale Rechtsprechung hingegen eine Waschküche, einen Bastelraum, Hobbyräume sowie Räume, in denen Arbeitsprozesse stattfinden.13 Bei der Beurteilung, ob eine Baute als bewohnt oder als 10 Vgl. Grundrissplan vom 14. Juni 2017 betreffend die Projektänderung Nr. 2013-163.002. 11 Art. 45 Abs. 1 des Baureglements der Einwohnergemeinde Saanen vom 14. September 2018 (GBR). 12 VGE 2018/308 vom 3.4.2019, E. 6.3 mit Hinweisen. 13 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 12 N. 10 und Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz