b) Das Baureglement der Gemeinde Saanen enthält keine Definition für «bewohnt» und «unbewohnt». Für unbewohnte An- und Kleinbauten, die bestimmte Höchstmasse nicht überschreiten, sieht es zwar gewisse Privilegierungen vor (reduzierte Grenz- und Gebäudeabstände11). Wann eine Klein- bzw. Nebenbaute als unbewohnt zu qualifizieren ist, ergibt sich daraus jedoch nicht.