a) Das vorliegend umstrittene eingeschossige Nebengebäude weist die gleichen Aussendimensionen und denselben Standort auf wie das Gartenhaus, für das die BVE mit Entscheid vom 6. April 2018 den Bauabschlag erteilt hat. So hat das Gebäude wiederum eine Grundfläche von 44.08 m2 (= 7.60 m x 5.80 m) sowie eine Höhe (gemessen bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion) von rund 3.8 m und soll im südöstlichen Teil des Baugrundstücks erstellt werden. Auch das Satteldach mit anthrazitfarbenem Naturschiefer und die braunen Holzfassaden wurden vom ursprünglich geplanten Gartenhaus übernommen.