3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,2 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdegegner beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne; der angefochtene Entscheid sei zu bestätigen. Die Gemeinde beantragt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen