1. Der Bauentscheid der Gemeinde Saanen vom 15. April 2019 sei aufzuheben und es sei für die Projektänderung Nr. 2013-163.004 der Bauabschlag zu erteilen; 2. Die Gemeinde Saanen sei anzuweisen, spätestens innert 30 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des Entscheids der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion die Massnahmen mittels Verfügung anzuordnen, die zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands entsprechend dem Beschwerdeentscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion vom 6. April 2018 (RA Nr. 110/2017/150) erforderlich sind; unter Kosten- und Entschädigungsfolge.