Mit Gesamtentscheid vom 15. April 2019 bewilligte die Gemeinde auch das vierte Projektänderungsgesuch. Gleichzeitig verfügte sie hinsichtlich des geplanten Nebengebäudes ein Zweckentfremdungsverbot betreffend «Wohnen» bzw. wies das zuständige Grundbuchamt an, ein solches im Grundbuch anzumerken. 1 BDE vom 6. April 2018 (RA Nr. 110/2017/150). RA Nr. 110/2019/81 3 2. Gegen den Gesamtentscheid vom 15. April 2019 reichten die Beschwerdeführenden am 15. Mai 2019 Beschwerde bei der BVE ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: